Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung; Saulgruber Straße 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 11. September 2018 dem Bauantrag „Teilabbruch Eingangsbereich und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Anbau einer Doppelgarage“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Beim Neubau der Garage hat sich der Planer bei der Dachneigung am bestehenden Hauptgebäude orientiert. Dies ist in der gemeindlichen Gestaltungssatzung auch so vorgesehen („…Nebengebäude sind dem Hauptgebäude in Dachform, Material, Farbe und Formgebung anzugleichen.“). Andererseits widerspricht das steile Dach jedoch auch der Vorgabe der Gestaltungssatzung von 20° bis 27°. Der Antragsteller wurde deshalb vom Landratsamt aufgefordert die Zustimmung des Gemeinderats für die Abweichung einzuholen.
Siehe auch beiliegende Unterlagen
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Dachneigung der Garage zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.07.2019 07:54 Uhr