intensive Nutzung des Hörnles für Freizeitaktivitäten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Herr Werner Kratzer hat in der Bürgerversammlung das Problem der intensiven Nutzung des Hörnles durch Erholungssuchende angesprochen. Seit der vom Landratsamt angeordneten Aufhebung des Radfahrverbots sind zusätzlich Mountainbike-Fahrer als Nutzer hinzugekommen.
Insbesondere bemängelt er den abgewirtschafteten Zustand des Stockhanges durch unzählige Trampelpfade.
 
Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft, Herr Anton Degele, appellierte insbesondere an die Einheimischen, aber auch an die auswärtigen Erholungssuchenden nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit, vor Allem mit Stirnlampen, auf das Hörnle zu gehen. Das Wild hat durch diese Störungen keine Ruhe mehr, zieht sich in den Wald zurück und richtet dort Schäden an. Es wurde bereits beobachtet, dass auf dem Hörnle gezeltet und Lagerfeuer entzündet wurden.

Am 17. Januar 2019 findet ein Treffen mit dem Koordinator des Naturparks, Vertretern von Skiclub, Jagdgenossenschaft und Hörnle-Rechtlern und dem Jagdpächter statt. Gemeinsam will man Lösungen suchen wie die Besucher geleitet werden können. Allgemeine Verbote, insbesondere für Radfahrer, sind aus derzeitiger Sicht rechtlich nicht möglich. Der Gemeinderat wird sich nach dem Treffen mit der Problematik befassen.

Außerdem sprach Herr Kratzer das Problem an, dass in der letzten Zeit mehrere Gästebegrüßer und Wanderführer aufgehört haben und hier dringend Ersatz notwendig ist.

Im nächsten Gemeindeblatt wird man die Bürger aufrufen sich als Gästebegrüßer und Wanderführer zur Verfügung zu stellen.
Außerdem werden die örtlichen Tourismus-Vereinigungen (MoorSymphonie e. V., Naturgastgeber, Kur- und Verkehrsverein) aufgerufen bei ihren Mitgliedern diesbezüglich zu werben.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass er die Empfehlungen der Bürgerversammlung entsprechend Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung behandelt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 07:54 Uhr