Bauvorhaben östlicher Ortsrand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Wohnungsbaugenossenschaft „Prent e.G.“ hat die Grundstücksfläche Fl.-Nr. 825/12 erworben. Es besteht die Absicht die rot eingezeichneten Flächen (siehe Anlage, Fl.-Nr. 352/3, 825/146) der Gemeinde zu erwerben. Aufgrund der relativ steilen Hanglage wäre die Planung und Anlage einer vernünftig befahrbaren Erschließungsstraße erforderlich. Der Flächennutzungsplan weißt für die Fl.-Nr. 825/12 und 825/13 „allgemeines Wohngebiet“ aus. Zur Entwicklung des Gebiets ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich

Die betreffenden Flächen sind aktuell Grünland und jeweils größer als 900 m². Entsprechende Flächen sollen nach einem Beschluss des Gemeinderats für den Fall, dass sie zu Bauland werden, zu mindestens der Hälfte im Einheimischenmodell bebaut werden.

Vorliegend bietet sich die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren an. Die Änderung des FNP ist erforderlich, da einzelne Teilflächen der betreffenden Flurstücke derzeit als Grünland ausgewiesen sind. Da jedoch § 13b BauGB nur noch bis 31.12.2019 angewendet werden kann, ist der Aufstellungsbeschluss noch bis zum 31.12.2019 zur Fristwahrung zu fassen.

Mit dem bloßen Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, entstehen der Gemeinde noch keine Kosten.

Der Bauausschuss hat sich in der Sitzung vom 7.11.2019 der Empfehlung der Verwaltung angeschlossen, die betroffenen Grundstückseigentümer per Brief anzuschreiben und um Rückmeldung zu bitten. Die grundsätzliche Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer liegt mittlerweile vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Flst.-Nr. 825/12, 825/13, 352/3, 825/146 die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Insbesondere sind vor dem Hintergrund, dass Grünlandflächen von über 900 m², die zu Bauland werden, zur Hälfte im Einheimischenmodell bebaut werden sollen, mit den betroffenen Grundstückseigentümern zunächst Grundstücksverhandlungen zu führen, wie dieses Planungsziel einvernehmlich erreicht werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr