Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2018 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
6.540.019,31
2.427.112,12
8.967.131,43
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
729,99
0,00
729,99
Summe bereinigte Solleinnahmen
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
6.539.289,32
2.427.112,12
8.966.401,44
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        858.345,66 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage           398.095,18 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
1.485.832,11
700.000,000
170.854,69
2.014.977,42
Rücklagen
568.677,46
0,00
398.095,18
170.582,28

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2018 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr