Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 10.12.2019 | ö | beschließend | 6.3 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2018 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr