Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2018 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr