Stellungnahme Landratsamt Garmisch-Partenkirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 04.12.2019 hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen verfristet eine Stellungnahme zum Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ abgegeben (siehe Anlage). Aus Sicht der Verwaltung steht diese Stellungnahme dem Beschluss des Bebauungsplans als Satzung nicht entgegen. Eine Abwägung wurde durchgeführt (siehe Anlage). Der Bebauungsplan wurde durch eine Grünflächenplanung ergänzt (siehe Anlage). Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Mit einer redaktionellen Änderung wird eine Fassung der Begründung ohne textliche Festsetzungen angefertigt.
Um die Problematik der Gehölze entlang des Uferbereiches bauplanungsrechtlich zu regeln, ist ein Streifen von 5,0 m entlang der Uferböschung als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft festzusetzen. Im Bereich dieser Flächen wird festgesetzt, dass der naturnahe, gewässerbegleitende Gehölzbestand dauerhaft zu erhalten ist. Abgängige Gehölze sind gleichartig zu ersetzen. Die naturnahen Böschungen des Bachlaufes sind dauerhaft zu sichern und zu erhalten. In der Planzeichnung sind zu erhaltende Gehölze festzusetzen. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Bauleitplanung, eine erneute Auslegung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr