Bebauungsplan "Raiffeisenstraße"; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 7.2

Sachverhalt

Gem. § 10 Abs. 1 BauGB ist der Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ als Satzung zu beschließen. Die Abwägung ist bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 26.11.2019 erfolgt. Aufgrund der verfristet eingegangenen Stellungnahme des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen wurde der Bebauungsplan durch eine Grünflächenplanung ergänzt (siehe Anlage). Da die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.
 Durch die Ergänzung der Grünflächenplanung soll sichergestellt werden, dass das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen den Bebauungsplan auch genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt unter Einbeziehung der vorangegangenen Beschlüsse aus der Sitzung vom 26.11.2019 und des vorhergehenden Beschlusses vom 04.12.2019 den Bebauungsplan „Raiffeisenstraße“ in seiner Fassung vom 04.12.2019 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr