Anfrage GRM Wojciak und GRM Frank bzgl. Kindergarten St.-Martin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.12.2019 ö 9

Sachverhalt

Die GRM Wojciak und GRM Frank haben per Anfrage vom 02.12.2019 um die Beantwortung einiger Fragen bzw. um Stellungnahme zu einigen Themen bezüglich des Kindergartens St.-Martin gebeten:

  1. Wieso müssen die Kinder den Weg vom Eingang bis zu den Umkleiden ohne Schuhe zurücklegen?
  2. Worin begründet sich der Wegfall des „Geschwister-Bonus“? Wie verhält es sich mit einem Zuschuss für Krippenkinder unter 3 Jahren?
  3. Wie funktioniert das Catering des Kindergartens an Dienstagen, da dann das Kurparkrestaurant (Caterer) geschlossen ist?
  4. Gibt es eine Warteliste für freie Plätze im Kindergarten?
  5. Wie hoch ist der Zuschuss für den Waldkindergarten im Jahr 2020?

Zu 1.:
Der Umstand, dass Kinder, Eltern und Besucher den Weg vom Eingang bis zu den Umkleiden ohne Schuhe zurücklegen müssen, ist dadurch begründet, dass so weniger Verunreinigungen des Bodens entstehen. Dies senkt die Reinigungskosten und ist zudem hygienischer. Der Weg vom Eingangsbereich bis zu den Garderoben ist komplett mit einer Fußbodenheizung ausgestattet. Eine bessere Lösung erscheint nicht ersichtlich.

Zu 2.:
Mit Beschluss vom 25.06.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass aufgrund der zusätzlichen Förderung der Staatsregierung in Höhe von 100€ je Kind und Monat die Geschwistervergünstigung nicht mehr notwendig ist und diese abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern von Kindern, die eine Krippe besuchen, 100€ Krippengeld, sofern die Familie ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreitet (Garmisch-Partenkirchener Tagblatt, 01.12.2019, Seite 1) Zudem gewährt der Freistaat Bayern Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 € pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 € pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird (https://www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php; Stand: 05.12.2019).

Zu 3.:
Auch dienstags wird das Catering durch das Kurpark Restaurant übernommen. Jedoch werden dienstags nur kalte Speisen wie Salate, belegte Brote, etc. und/oder Suppen serviert, die bereits am Vortag angeliefert werden. In der 49 KW gab es beispielsweise Tomate-Mozzarella-Salat und Baguettes. Das Essen kann jedoch dienstags auch durch die Eltern im Voraus abbestellt werden.

Zu 4.:
Eine Warteliste für den Kindergarten existiert nicht und kann auch nicht eingeführt werden. Verlässliche Zahlen über die benötigten und verfügbaren Plätze liegen i.d.R. erst zu Ende Februar des Kalenderjahres vor, wenn die Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr eingegangen sind und feststeht, wie viele Kinder den Kindergarten verlassen.

Zu 5.:
Der Waldkindergarten erhielt für 2019 einen Zuschuss auf Grund eines Antrags, der jährlich gestellt wurde. Seit 01.09.2019 läuft der Kindergarten als gemeldete Einrichtung über die Förderungen nach dem BayKiBiG.

Datenstand vom 20.01.2020 14:45 Uhr