Aufstellen eines Bauwagens für den Waldkindergarten auf dem Flurstück Nr. 1735; Nähe Stickelsgrabenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch genehmigungsfähig, da ein Waldkindergarten besondere Anforderungen an seine Umgebung hat und wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Ein Waldkindergarten muss in einem Wald und somit im Außenbereich sein.
Das Grundstück ist durch einen öffentlichen Weg erschlossen. Ein Kanal- und Wasseranschluss ist lt. Betriebsbeschreibung für das Vorhaben nicht notwendig. Wasser z. B. zum Händewaschen kommt aus Kanistern, als Toiletten stehen die mobilen Toiletten am Tannenbankerl-Lift zur Verfügung. Für die nachzuweisenden Stellplätze wird der Träger in Absprache mit der Genehmigungsbehörde eine Vereinbarung mit der Gemeinde als Eigentümer des Tannenbankerl-Liftes schließen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben „Aufstellen eines Bauwagens für den Waldkindergarten“ das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2019 15:22 Uhr