Gewerbegebiet nördlich der Saulgruber Straße; Ergebnis Bodengutachten und weiteres Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2019 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 13. November 2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass für das neue Gewerbegebiet ein Bodengutachten durchgeführt werden soll.
Das Ergebnis des Gutachtens liegt nun vor (siehe Anlagen).

Der Bodenaufbau besteht bis max. 1,1m aus Torf und Humus. Darunter besteht er bis zur max. Bohrtiefe aus Geschiebelehm. Die Lehme sind gründungstechnisch nur bedingt geeignet.  
„Die Gründung möglicher unterkellerter und nicht unterkellerter Gewerbegebäude kann mittels Bodenplatte auf ausreichend stark dimensionierten Gründungspolstern, ggf. mit dem zusätzlichen Einsatz von Geotextilien, erfolgen. In diesem Zusammenhang muss ein Bodenaustausch erfolgen.“
Außerdem ist der Boden zur Versickerung nicht geeignet.
Für die Bauherren entstehen durch die Bodenverhältnisse zusätzliche Kosten für den Bodenaustausch bzw. ein Gründungspolster aus Kies.

Die beiden Grundstücke, für die bis jetzt Zusagen vorliegen, haben nur etwa eine Tiefe von 60m. Eine Erschließung müsste deshalb voraussichtlich durch eine Straße mit Wendehammer parallel zur Staatsstraße an der Grundstücksgrenze erfolgen. Da diese Erschließung jedoch nur auf eine Seite umgelegt werden kann, wird diese sehr teuer.
Wenn das Oberflächenwasser nicht in den Mühlbach eingeleitet werden darf, entstehen durch die schlechte Versickerungsfähigkeit des Bodens weitere Kosten für die Entsorgung des Regenwassers.
Erhebliche Investitionskosten entstehen für die Gemeinde auch durch die Weiterführungen der leitungsgebundenen Erschließungen Kanal und Wasser von der Abzweigung „Am Hochfeld“ (fast 400m mit Gleisquerung) ohne ausreichende Gegenfinanzierung durch Herstellungsbeiträge.
Für die Erschließung von ca. 8400m² Bauland müssten ca. 1350m² Erschließung gebaut werden.
Hinzu kommt, dass ein Grundstückseigentümer nur in Erbpacht die Grundstücke vergeben wird.  

Beschluss

Das Gewerbegebiet nördlich der Saulgruber Straße wird weiterverfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Ingenieur eine grobe Kostenschätzung für die Erschließung zu erstellen. Der Vorsitzende wird beauftragt mit den Eigentümern der Flächen südlich der Staatsstraße Verhandlungen zu führen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2019 15:22 Uhr