Behandlung der Empfehlungen der Bürgerversammlung vom 2. Mai 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat nach Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung die Empfehlungen der Bürgerversammlung innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Zum Haushalt der Gemeinde wurde von Herrn Rainer Moorstedt eine schriftliche Anfrage gestellt, diese wurde vom Kämmerer in der Bürgerversammlung beantwortet. Herr Moorstadt erklärte in der Bürgerversammlung, dass seine Fragen dabei ausreichend beantwortet wurden.
Ebenso lag eine schriftliche Anfrage des Vereins „Interessengemeinschaft Handel und Handwerk“ von 2. Vorsitzenden Robert Elgas zu den weiteren Schritten für ein Gewerbegebiet vor. Der Vorsitzende konnte diese Fragen in der Bürgerversammlung nicht beantworten ohne der Gemeinderatssitzung vorzugreifen. Die von Herrn Elgas abgefragten Ergebnisse des Bodengutachtens wurden in der heutigen Sitzung behandelt.
In Bezug auf den Tagesordnungspunkt „Hörnlebahn“ gab es zahlreiche Wortmeldungen von Bürgern. Fragen zu den Vorträgen wurden von den Referenten, Herrn Christoph Wörmann vom Steuerbüro Wörmann, Herrn Weiler vom Planungsbüro Klenkhart & Partner und vom Erstern Bürgermeister beantwortet. Etwa zehn Bürger haben sich bereit erklärt in einem Arbeitskreis mitzuwirken. Die Ergebnisse des Arbeitskreises werden dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass entsprechend Art. 18 Abs. 4 Satz 1 Gemeindeordnung die Empfehlungen der Bürgerversammlung fristgerecht behandelt wurden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.10.2019 15:22 Uhr