Hörnlebahn; Antrag der Fraktion Neue Liste zur Erstellung eines Grobkonzepts für die Sanierung und zur Reduzierung und Verkleinerung des Konzepts für eine neue Kabinenbahn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2019 ö 7

Sachverhalt

Die Fraktion Neue Liste hat mit Schreiben vom 6. Mai 2019 zwei Anträge zur heutigen Sitzung gestellt (siehe Anhang).
Eine Mithilfe der Verwaltung ist alleine schon aus rechtlichen Gründen schwierig, da die Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG ein eigenständiges Unternehmen ist.
Der Gemeinderat hat außerdem in seiner Sitzung am 28. November 2016 einstimmig beschlossen, dass durch die Gemeindeverwaltung ab 1. Januar 2017 keine Verwaltungstätigkeiten mehr für die Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG ausgeführt werden.
Es kann also nur der Vorsitzende beauftragt werden als Vertreter der Gemeinde (Hauptgesellschafter) den Geschäftsführer mit entsprechenden Punkten zu beauftragen.
Ungeachtet dessen ist auf Grund der derzeitigen Personalsituation eine Mithilfe der Verwaltung nicht möglich.
Die Verwaltung ist derzeit auf Grund anderer freiwilligen Aufgaben der Gemeinde (Lampl-Anwesen, Besucherlenkung am Hörnle, …) und gemeindlicher Pflichtaufgaben (Bau Kindertagesstätte, Wasserhochbehälter, Schulsportanlage, Gewerbegebiet, Ortsentwicklung, Einheimischenprojekt am Kienzerleweg, Einführung Niederschlagswassergebühr,…) nicht in der Lage der Hörnle-Bahn GmbH & Co. KG bei deren Aufgaben zu unterstützen ohne dass eigene Aufgaben und Projekte zurückgestellt werden müssten.

Durch die Annahme der beiden Beschlüsse würde der angedachten Arbeitsgruppe der Arbeitsauftrag entzogen und dadurch diese hinfällig.

Beschluss 1

Beschluss 1:

Die Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG wird mit Hilfe des Vorsitzenden beauftragt ein Grobkonzept für die Sanierung der bestehenden Hörnle-Schwebebahn zu erarbeiten, welches alle im Vortrag von Herrn Jakob Wörmann aufgezeigten Schwachstellen beinhaltet. Diese sind im Besonderen, aber nicht ausschließlich:
  • Technische Ertüchtigung und Sicherstellung der TÜV-Zertifizierung
  • Sitz-, Einsteige- und Fahrkomfort
  • Berg- und Talstation
  • Sicherheitskonzept
  • Parkplatzkonzept
  • Vermarktung des alten Liftes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 2

Beschluss 2:

Die Hörnle-Schwebebahn GmbH & Co. KG wird mit Hilfe des Vorsitzenden beauftragt, entsprechend dem Votum der Grundstücksbesitzer und der Bürgerversammlung, die vom Ingenieurbüro Klenkhart und Partner vorgeschlagene Lösung anzupassen. Besonders sollen hierbei folgende Baubereiche reduziert und verkleinert werden:
• Berg- und Talstation
• Bergrestaurant
• Parkplätze im Tal
• Skilifte (Schlepplifte)
• Wegenetz (Zusammenarbeit mit AA und Grundstückseignern)
Das Investitionsvolumen soll um mindestens 30% reduziert werden, ebenso wie die notwendige Nutzung des Hörnles zur Finanzierung des Investitionsvolumens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 01.10.2019 15:22 Uhr