Nutzungsänderung am bestehenden Anwesen; Wäldle 135a, Café Waldschlucht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 5.3

Sachverhalt

Siehe Antragsunterlagen

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Es ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 Baugesetzbuch genehmigungsfähig.
Das Grundstück ist nur über einen öffentlichen Waldweg, der ausschließlich über Privatgrundstücke verläuft, erschlossen. Bei einem Gespräch zwischen allen Anliegern des Weges und der damaligen Betreiberin des Cafés wurde im Jahr 1963 vereinbart, dass die Betreiberin des Cafés für den Unterhalt des Weges zuständig ist. Derzeit versuchen die Anlieger diese Vereinbarung rechtssicher zu erneuern. Am morgigen Mittwoch findet eine Versammlung statt, bei der die Bauwerber den Anliegern ihr Vorhaben vorstellen. Bei mehreren Gesprächen mit der unteren Bauaufsichtsbehörde hat diese die Rechtsmeinung vertreten, dass die Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg ausreichend ist, wenn lediglich der Betrieb des Cafés im vergleichbaren Umfang wieder aufgenommen wird. Auf Grund der schmalen Zufahrt und der fehlenden Stellplätze können die Gäste ausschließlich zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Gaststätte kommen, dies ist durch eine Auflage im Bescheid oder durch einen entsprechenden Grundbucheintrag für den Freistaat und/oder die Gemeinde zu sichern.

Beschluss

Die Entscheidung über diesen Punkt wird in die Sitzung am 14.05.2019 vertagt, bis die Zusammenkunft am 18.04.2019 stattgefunden hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 12:52 Uhr