Antrag auf Genehmigungsfreistellung; Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Auf der Oh 13
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gagers“.
Planer und Bauherr haben durch ihre Unterschrift versichert, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung entspricht und deshalb eine Genehmigungsfreistellung beantragt.
In der Sitzung des Bauausschusses wurde der Antrag besprochen. Den Ausschussmitgliedern ist insbesondere das ausgegrabene Untergeschoss aufgefallen. Es wurde festgestellt, dass das Untergeschoss die Voraussetzungen der Bayerischen Bauordnung für ein Kellergeschoss erfüllt (Art. 2 Abs. 7 Satz 1 BayBO) und dieses nach Bebauungsplan ausdrücklich nicht abgegraben werden darf (Pkt. 5.4). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind deshalb nicht eingehalten, eine Genehmigungsfreistellung ist deshalb nicht möglich.
Der Planer hat, nach Rücksprache mit dem Bauherrn am Sitzungstag telefonisch erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Datenstand vom 30.07.2019 12:52 Uhr