Straßen- und Wegerecht; teilweise Einziehung des beschränkt-öffentlichen Weges "Höhenweg von Steigrain bis zu Grotte und zur Staatsstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 14 folgt lt. Plan der Widmung von 1962 im Wesentlichen dem Höhenzug östlich von Steigrain und biegt in Bereich der Anwesen Steigrain 112 und 112 ½ in südliche Richtung ab. Er quert dort die Gemeindestraße und geht vorbei an der Grotte im Bereich eines Grabens über das Bahngleis bis zur Staatsstraße.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hat bei einer routinemäßigen Kontrolle der Bahnübergänge festgestellt, dass auf beiden Seiten des Bahnüberganges der Weg zugewachsen ist bzw. die Holztreppe nicht mehr begangen werden kann. Die Bahn hat deshalb die Einziehung des Weges beantragt, damit auch der Bahnübergang aufgelöst werden kann. Durch Absperrungen wurde der Bahnübergang bereits geschlossen.

Von der Gemeindestraße  zur Grotte wird der Weg vom Burschenverein gepflegt und wird von den Besuchern der Grotte begangen. Er ist in gutem Zustand. Unterhalb der Grotte bis zum Bahnübergang ist der Weg nicht mehr vorhanden. Im Bereich der Schlucht sind keine Reste des Weges mehr sichtbar, vom Bahnübergang bergauf ist das Gelände so zugewachsen, dass der Verlauf des Weges nicht mehr sichtbar ist. Es deuten keinerlei Spuren darauf hin, dass der Weg zwischen Grotte und Staatsstraße begangen wird, ein Begehen ist oberhalb des Bahnüberganges unmöglich, unterhalb nur unter großer Gefahr auf der zusammengebrochenen Treppe. Die Treppe ist durch ein Schild „Unbefugten Zutritt verboten“ gesperrt. Da die Gemeinde keine solchen Schilder verwendet, ist davon auszugehen, dass dieses vom Grundstückseigentümer angebracht wurde. In den Akten sind keine Unterlagen bzgl. Beschwerden über den Zustand des Weges. Auch sind in der Verwaltung keine Bürgeranfragen zum Weg bekannt. Der Weg hat unterhalb der Grotte somit jegliche Verkehrsbedeutung verloren.
Vom Landratsamt liegt eine Bestätigung vor, dass gegen die Einziehung des Weges keine Bedenken bestehen und keine (bau-) rechtlichen Probleme eintreten können.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Teilstück des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 14 „Höhenweges von Steigrain bis zur Grotte und zur Staatsstraße“ von der Grotte bis zur Staatsstraße einzuziehen. Der beschränkt-öffentliche Weg Nr. 14 erhält den neuen Namen „Höhenweg von Steigrain zur Grotte“. Der Plan ist an den tatsächlichen Verlauf des Weges anzupassen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 12:52 Uhr