Neuerlass einer Erschließungsbeitragssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Die derzeitige Erschließungsbeitragssatzung ist aus dem Jahr 1979 und entspricht bei Weitem nicht mehr dem aktuellen Recht bzw. der Rechtsprechung.
Der Ablösevertrag für den Erschließungsträger des Baugebiets Kienzerleweg wird jedoch anhand einer aktuellen Erschließungsbeitragssatzung geschlossen, es ist daher eine Satzung, die dem derzeitigen Recht entspricht dringend notwendig.
Die beiliegende Satzung entspricht der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, ausgearbeitet mit den zuständigen Staatsministerien. Dort, wo die Gemeinde einen gewissen Spielraum bei den Festlegungen hat, z. B. bei der Tiefenbegrenzung auf 50m, wurden die Festsetzungen der alten Satzung übernommen, es erfolgt somit eine Gleichbehandlung der zukünftigen Grundstückseigentümer mit den Grundstückseigentümern, deren Straßen in der Vergangenheit abgerechnet wurden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließungsbeitragssatzung in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2019 12:52 Uhr