Bausache; Flst.-Nr.: 231/4; Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Eigentümer des Flst.-Nr. 231/4 (Prentstr. 30) beabsichtigen die Neuerrichtung eines Wohngebäudes auf ihrem Grundstück. Da sich dieser Grundstücksteil aktuell im Außenbereich befindet, ist der Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung erforderlich, um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu ermöglichen. Diese Satzung wurde durch den Eigentümer bei einem Planungsbüro in Auftrag gegeben und wird dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung vorgelegt.
Vor dem Satzungserlass ist noch eine Beteiligung der Nachbarn und der Träger öffentlicher Belange erforderlich, wobei deren Belange berücksichtigt werden müssen.

Die Sache wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 07.02.2020 behandelt.

Der Bauausschuss empfiehlt, das Baufenster kleiner zu gestalten (siehe Anlage) und die GRZ auf 0,25, sowie die GFZ auf 0,50 festzusetzen. Wenn die Planung diesbezüglich geändert ist, kann die Aufstellung und den Erlass einer Abrundungs- und Ergänzungssatzung für das Flst.-Nr. 231/4 nach den vorgelegten Plänen erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorliegenden Abrundungs- und Ergänzungssatzung überarbeitet werden soll mit einer GRZ von 0,3, einer GFZ von 0,6 zzgl. einer Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen und befestigte Flächen von 80 %.
Der geänderte Satzungsentwurf ist dem Gemeinderat wieder zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.04.2020 15:39 Uhr