Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2020 ö 8

Sachverhalt

Zur Erkundung für die Ausweisung eines Gewerbegebietes wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 13.08.2019 eine Bodenuntersuchung mit Sickertest am Gotthelfweg durchgeführt. Das Ergebnis der Untersuchung wurde dem Gemeinderat am 10.12.2019 vorgestellt.

Das mögliche Gewerbegebiet hat eine voraussichtliche Größe von rund 13.000 qm.
Seitens der Regierung von Oberbayern sowie des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen wurde bereits signalisiert, dass raumplanerische Gründe der Entwicklung eines Gewerbegebiets aufgrund der schwierigen Topographie Bad Kohlgrubs an dieser Stelle nicht entgegenstehen (siehe Anlage). In der V ergangenheit wurde bereits eine Standortuntersuchung durchgeführt, bei der der nun vorgelegte Standort als „gut“ für die Ansiedlung eines Gewerbegebiets bewertet wird (siehe Anlage).

Mit dem bloßen Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, entstehen der Gemeinde noch keine Kosten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Flurnummer 522 Gemarkung Bad Kohlgrub die Neuaufstellung eines Bebauungsplans bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem Planungsziel, auf dieser Fläche ein Gewerbegebiet zu schaffen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2020 15:39 Uhr