Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.04.2020 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 79 vom 10.03.2020 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr