Bauvorhaben St.-Martin-Str. 11; Nutzungsänderung einer Fremdenpension in Wohnungen und Neuerrichtung eines Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer beantragt auf seinem Grundstück die Nutzungsänderung des bestehenden Gebäudes von einer Fremdenpension in Wohnungen, sowie die Neuerrichtung eines Carports.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Baugrundstück wurde jedoch per Satzung zum Innenbereich erklärt, wodurch sie die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Danach ist das Vorhaben grundsätzlich zulässig.

Eine Beeinträchtigung des Ortsbilds ist nicht zu erwarten. Da es sich vorliegend um eine Nutzungsänderung in einem Bestandsgebäude handelt und in der direkten Umgebung des Vorhabens bereits eine überwiegende Wohnnutzung stattfindet, ist anzunehmen, dass sich das Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt.

Die Angelegenheit wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 05.03.2020 behandelt. Der Bauausschuss hat dabei empfohlen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Gemeinderatsmitglied Fussenegger ist als Planfertiger wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr