Bauvorhaben Kehrerstr. 22: Nutzungsänderung eines Gästehauses in Wohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 21.04.2020 | ö | 3.2 |
Sachverhalt
Die Antragsteller beantragen die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes von der Nutzung als Beherbergungsbetrieb in eine Wohnnutzung. Dazu wurden die beigefügten Unterlagen vorgelegt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich vorliegend nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die Nutzung als Wohngebäude wurde bereits vor ca. 2 Jahren ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen. Der erforderliche Bauantrag wurde jedoch erst jetzt eingereicht.
Gemeinderatsmitglied Doll ist als Planfertiger nach Art. 47 GO wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr