Bebauungsplan "Gewerbegebiet Gotthelfweg"; Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.02.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 11.02.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Gotthelfweg“ für das Flst.-Nr. 522 gefasst. Aufgrund der Lage des Baugebiets empfiehlt es sich jedoch, auch einen Teil des Flst.-Nr. 1496, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet, in das Plangebiet mit aufzunehmen. Dadurch würde sowohl die gemeindliche Fläche eine Wertsteigerung erfahren und zudem bieten sich aufgrund der Erweiterung des Baugebiets um weitere ca. 2200 m² mehr Entwicklungsmöglichkeiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 11.02.2020 wie folgt zu ändern:
Der Gemeinderat beschließt für die das Grundstück Flst.-Nr. 522 und Teile des Flst.-Nr. 1496, Gemarkung Bad Kohlgrub die Neuaufstellung eines Bebauungsplans bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren mit dem Planungsziel, auf dieser Fläche ein Gewerbegebiet zu schaffen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr