Fremdenverkehrsbeitrag; Änderung der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs 1. der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages ist die Vorauszahlung jeweils am 01.05. und 01.08. eines Jahres zu leisten. Aufgrund der derzeit schwierigen Situation in Zusammenhang mit dem Corona-Virus wird zur Erleichterung und Abmilderung für die örtliche Wirtschaft vorgeschlagen, die Fälligkeiten für das Jahr 2020 auf den 01.08. und 01.10. zu verändern.
Unabhängig davon bleiben die Möglichkeiten einer Herabsetzung des Beitrages sowie die Stundung erhalten.

Beschluss

Die Fälligkeit für die Vorauszahlung für den Fremdenverkehrsbeitrag wird, abweichend von der Satzung für die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages, aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 auf den 01.08. und 01.10. festgesetzt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr