Haushalt 2020; Einsparungsvorschläge aufgrund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10.03.2020 die Haushaltssatzung und den Haushalts-plan 2020 nebst Anlagen beschlossen. Durch die aufgetretene Pandemie hat das auch Aus-wirkungen auf den kommunalen Haushalt der Gemeinde Bad Kohlgrub. Die Kämmerei geht aktuell von Mindereinnahmen von rund 400.000 Euro aus. Aufgrund einer Mitteilung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen vom 20.04.2020 sind die Haushaltsansätze gegenüber dem Ansatz, aufgrund der geplanten Kreditaufnahme, zu überarbeiten. Zuvor ist eine Genehmigung nicht möglich. Daher werden folgende Anpassungen bzw. Einsparungsmöglichkeiten gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen vorgeschlagen:

Verwaltungshaushalt
Ansatz
Änderung
Neu
Einnahmen:



8600.1210
Fremdenverkehrsbeitrag
250.000
-100.000
150.000
8600.1221
Kurbeitrag
230.000
-130.000
100.000
9000.0030
Gewerbesteuer
500.000
-100.000
400.000
9000.0100
Einkommensteuer
1.282.000
-64.100
1.217.900
Gesamt

-394.100


Ausgaben:

Ansatz
Änderung
Neu
2150.5000
Schule - Unterhalt
25.000
-10.000
15.000
3520.5000
Bücherei - Unterhalt
2.500
-2.500
0
6300.5100
Gemeindestraßen - Unterhalt
40.000
-10.000
30.000
6750.6300
Straßenreinigung
17.000
-3.000
14.000
6800.5100
Tannenbankerlparkplatz Sanierung
25.000
-20.000
5.000
7000.5010
Kläranlage - Unterhalt
40.000
-10.000
30.000
7000.5011
Kläranlage - Unterhalt Pumpstation
10.000
-5.000
5.000
8640.5000
Kurparkgebäude - Unterhalt
30.000
-10.000
20.000
8804.5000
Lüßweg 5 - Unterhalt
5.000
-2.000
3.000
9000.8321
Kreisumlage (47,3 v.H.)
1.330.800
-46.200
1.284.600
Gesamt

-118.700






Vermögenshaushalt:



Einnahmen:



7000.3610
Abwasser – Zuschüsse
0
100.000
100.000
8150.3610
Wasserversorgung - Zuschüsse
0
150.000
150.000
9121.3776
Kredite von privaten Unternehmen
599.000
-22.600
576.400
Gesamt


227.400


















Ausgaben:



2150.9350
Schule - Beschaffungen
20.000
-10.000
10.000
6700.9500
Straßenbeleuchtung - Umrüstung
25.000
-25.000
0
6800.9500
Parkplatzerweiterung Schwebebahn
70.000
-70.000
0
7700.9500
Bauhof - Zaun Festplatz
33.000
-8.000
25.000
7900.9501
Hinweisschilder Ortseingang
10.000
-5.000
5.000
8150.9538
Wasservers. – Hochbehälter Sonnen
100.000
-50.000
50.000
8150.9591
Wasservers. – Wasserhauptleitung
30.000
-10.000
20.000
8600.9500
Ortsbegrüßungstafeln
20.000
-10.000
10.000
8640.9350
Kurparkgebäude - Beschaffung
20.000
-10.000
10.000
Gesamt Vermögenshaushalt

-198.000

Gesamteinsparungen

-316.700



Die neue Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt damit neu 298.600 Euro (bisher: 574.000 Euro). Die geplante Kreditaufnahme für da Jahr 2020 verringert sich von 599.000 Euro auf 576.400 Euro. Die dauernde Leistungsfähigkeit ist damit in den kommenden Jahren ebenfalls schlechter. Auf die Anlage wird verwiesen.

Beschluss

Die Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2020, gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.03.2020, werden wie im Vorgang dargestellt angepasst. Die Haushaltssatzung 2020 erhält folgende Fassung:
Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Kohlgrub
(Landkreis Garmisch-Partenkirchen)
für das Haushaltsjahr 2020

Auf Grund des Art. 63 ff. Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Bad Kohlgrub folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

VERWALTUNGSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit         6.303.900 Euro
und im
VERMÖGENSHAUSHALT        in den Einnahmen
       und Ausgaben mit        2.750.600 Euro
ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 576.400 € vorgesehen.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


1. Grundsteuer        
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A)        350 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        450 v.H.

2. Gewerbesteuer        350 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 600.000 Euro festgesetzt.


§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.


Bad Kohlgrub, ………….        Gemeinde Bad Kohlgrub


       (Siegel)        Franz Degele
               Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr