Bauantrag; Kehrer Str. 31, Dachsanierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 2260/8, Kehrer Straße 31, eine Sanierung des Daches an der bestehenden Hofstelle. Der Plan ging bei der Gemeinde Bad Kohlgrub am 23. April 2020 ein.
Die Dacheindeckung erfolgt mit Tondachziegel, in naturrot, gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Satzung über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Gärten und Einfriedungen in der Gemeinde Bad Kohlgrub (Ortsgestaltungssatzung) zulässig.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit aus § 35 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB ergibt.
Da das bestehende Gebäude nicht wesentlich verändert wird, ist von einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit auszugehen.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 22.05.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2020 10:20 Uhr