Bauantrag; Murnauer Str. 22; Neubau eines Einfamilienhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 5.3

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Flst.-Nr.: 825/155, Murnauer Str. 22, den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, weshalb sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet (Innenbereich). Das Vorhaben muss sich demnach in die nähere Umgebung einfügen. Hiervon kann aufgrund der vorgelegten Unterlagen ausgegangen werden.

Das Vorhaben entspricht hinsichtlich den Dachüberständen nicht den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Der Bauherr hat daher eine Abweichung von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung beantragt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 22.05.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Da es im Hinblick auf die Abweichung von den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung bei den Dachüberständen verschiedene Meinungen gibt, wird hierzu keine Empfehlung abgegeben. Es sollen deshalb zwei Beschlüsse gefasst werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Beschluss 2

Eine Abweichung wird hinsichtlich der Dachüberstände genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 17.06.2020 10:20 Uhr