Bewohnerparkausweise für Kurgäste; Antrag von Anwohnern der Harrerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Harrerstraße 7 beantragen die Änderung des Beschlusses des Gemeinderats vom 20.02.2018, nach dem keine Anwohnerparkausweise für Kurgäste mehr ausgestellt werden. Damit soll bewirkt werden, dass zukünftig wieder Anwohnerparkausweise für Kurgäste ausgestellt werden.

Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass es ihren Gästen nicht zumutbar sei, 150 m bis 200 m zu ihren Fahrzeugen zu Fuß zu gehen und ihre Koffer ziehen zu müssen.

An der Fallerstraße sowie auf den Parkplätzen der Hörnle-Schwebebahn sowie am Tannenbankerl stehen ausreichend öffentliche Parkplätze zur Verfügung.

Zudem stehen auf dem betreffenden Grundstück vier Stellplätze in einer Tiefgarage zur Verfügung. Dass zusätzliche Stellplätze auf dem betreffenden Grundstück nicht, wenn auch mit überdurch- schnittlichem baulichen Aufwand, geschaffen werden könnten, ist nicht nachvollziehbar.

Auch stellt die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen für Kurgäste eine unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand dar.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Beschluss vom 20.02.2018 nicht zu ändern und auch in Zukunft nur noch Parkausweise an Personen mit Hauptwohnsitz in Bad Kohlgrub, sowie fahrzeuggebunden, auszustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Sache nochmals bei einem Ortstermin des Bau- und Umweltausschusses in Augenschein genommen werden und anschließend erneut dem Gemeinderat vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 10:20 Uhr