Wahl der weiteren Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 1. Sitzung des Gemeinderates | 12.05.2020 | ö | 5.2 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO sind die weiteren Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung vorgenommen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Datenstand vom 17.06.2020 10:17 Uhr