Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Beteiligung der Öffentlichkeit, Nachbarn und der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  97. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 97. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö 3

Sachverhalt

Am 13. August 2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal der VR-Bank, Hauptstraße 1 und 3, (Flurstücke 321, 3395 m²; Flurstück 322, 724 m²; Flurstück 323, 370 m²; Flurstück 322/2, 669 m²; Flurstück 323/2, 918 m²) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Planungsziele:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Mischgebiets für die Flächen zwischen der Hauptstraße und der (zukünftigen) Raiffeisenstraße.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für die Flächen südlich der Raiffeisenstraße (untere Fahrt).

Mit Beschluss vom 08.10.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes „Raiffeisenstraße“ gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Der Beschluss wurde am 14.10.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Ebenfalls am 14.10.2019 wurden die Nachbarn des Plangebiets sowie die Träger öffentlicher Belange über den Planentwurf informiert und ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben. Vom 14.10.2019 bis zum 21.11.2019 wurden der Plan öffentlich ausgelegt.

Datenstand vom 17.12.2019 12:38 Uhr