Windheuserstraße 12; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  97. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 97. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller stellen einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen Bebauungsplan und stellen einen Antrag auf Baugenehmigung.

Zum Antrag auf Befreiung:

Im Bebauungsplan ist für das Antragsgrundstück eine Grundfläche von 100m² festgelegt. Nach herrschender (Rechts-) Meinung wird das Baugrundstück auch von einem Balkon überdeckt, dieser ist also bei der Berechnung der Grundfläche des Gebäudes zu berücksichtigen. Der Bauherr beantragt daher die Zustimmung der Gemeinde für eine Überschreitung der Grundfläche für die beiden Balkone und die Außentreppe um ca. 25m².  

Von verschiedenen Landratsämtern ist jedoch auch bekannt, dass diese bei der Grundflächenberechnung die Balkone nicht berücksichtigen. Es ist unklar ob bei anderen Vorhaben im Bebauungsplangebiet die Balkone bei der Grundflächenberechnung berücksichtigt wurden, da diese Genehmigungsfreistellungen waren und deshalb nicht vom Landratsamt geprüft wurden. Durch Unterschrift haben Planer und Bauherr versichert, dass alle gesetzlichen und gemeindlichen Vorschriften eingehalten wurden, eine Prüfpflicht für die Gemeinde besteht deshalb nicht.

Laut Gemeinderatsbeschluß vom 12.03.2019 soll zukünftig in allen Bebauungsplänen eine Festsetzung aufgenommen werden, dass Balkone bei der Berechnung der Grundfläche nicht berücksichtigt werden.


Zum Antrag auf Baugenehmigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Badstraße“. Vorbehaltlich der Erteilung der beantragten Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan werden alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans erfüllt. Ebenso erfüllt das Vorhaben die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung in ihrer aktuell gültigen Fassung. Das Vorhaben ist somit aller Voraussicht nach genehmigungsfähig.

Der Bauausschuss hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 21.11.2019 eingehend beraten. Er empfiehlt dem Gemeinderat, den Befreiungen für die Balkone und der Außentreppe, sowie dem Bauvorhaben allgemein das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans für die Grundfläche für die beiden Balkone und die Außentreppe zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben vorbehaltlich einer bauaufsichtlichen Genehmigung das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:38 Uhr