Windheuserstraße 14; Isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  97. Sitzung des Gemeinderates, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 97. Sitzung des Gemeinderates 26.11.2019 ö 6

Sachverhalt

Beantragt wird die Abweichung von der Festsetzung der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Einfriedung.
Lt. Antrag liegt die schriftliche Zustimmung der Grundstücksnachbarn vor.  

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Einfriedung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a) BayBO und somit um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt, hat die Gemeinde über Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften zu entscheiden (Art. 63 Abs. 2 und 3 BayBO). Die Gemeinde erstellt den Genehmigungsbescheid, die untere Bauaufsichtsbehörde erhält lediglich eine Ausfertigung von Antrag und Bescheid.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 8. Juli die Höhe des angebrachten Zaunes in Augenschein genommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Höhe der Einfriedung auf der West- und Südseite unproblematisch ist, auf der Ostseite jedoch zwischen ca. 2m und 2,40m beträgt (siehe Bilder) und nicht toleriert werden kann.
Der Bauausschuss empfiehlt deshalb, den Antrag auf isolierte Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften abzulehnen.

Diskussion und Beschluss des Gemeinderates in seiner Sitzung am 9. Juli 2019:

Der Vorsitzende verliest das Schreiben der Eigentümer und teilt mit, dass der Zaun bereits durch den Bauausschuss begutachtet wurde. Gemeinderat Gindhart gab zu Bedenken, dass der Zaun in Richtung Straße noch höher aussehen werde, wenn die Wiese gemäht sei. Der Zaun hatte eine Höhe von ca. 2,50m in Richtung Straßenseite. Von Gemeinderat Eickholt  wird nochmals auf die Überarbeitung der Ortsgestaltungssatzung hingewiesen. Grundsätzlich wird im Gemeinderat die Auffassung vertreten, dass die Gemeinde sich an die örtlichen Vorschriften halten und der Empfehlung des Landratsamtes folgen solle.

Der Gemeinderat stimmt für das Vorhaben „nachträgliche Genehmigung der Einfriedung“ einer Abweichung vom Bebauungsplan und der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmung: 0:14

Der für die betreffenden Flurstücke geltende Bebauungsplan „Badstraße“ in seiner aktuell gültigen Fassung vom 09.11.2010 schreibt für Einfriedungen eine maximale Höhe von 1,10 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sowie von 0,80 m im Bereich der Sichtdreiecke vor (C 9.2 ff.).

Der Bauausschuss hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 21.11.2019 eingehend beraten. Er möchte keine Empfehlung abgeben.

In seiner Email vom 23.11.2019 hat der hauptsächlich betroffene Grundstücksnachbar ausdrücklich und unwiderruflich mitgeteilt, dass er den Zaun in dieser Höhe duldet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt aufgrund des Einverständnisses aller betroffenen Grundstückseigentümer durch Unterschrift oder Email für das Vorhaben „nachträgliche Genehmigung der Einfriedung“ einer Abweichung vom Bebauungsplan und der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Höhe der Einfriedung zu. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 17.12.2019 12:38 Uhr