Flst.-Nr.: 516/1; Änderungsantrag B-Plan "Westl. der Pollengreutstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Flst.-Nr. 516/1 möchte gerne im Garten hinter seiner bestehenden Immobilie ein weiteres Wohngebäude errichten, was jedoch durch die Bestimmungen des Bebauungsplans nicht möglich ist. Er hat daher den beiliegenden Antrag eingereicht, der nun zur Diskussion steht. Grundsätzlich wäre eine Änderung des Bebauungsplans möglich, auch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Hinblick auf überbaubare Grundstücksflächen und das Maß der baulichen Nutzung sind nach dem Bebauungsplan i.V.m. § 31 BauGB möglich. Sollte jedoch ein Vorhaben hinter der Häuserreihe ermöglicht werden, ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse zu erwarten, dass weitere Eigentümer auch in den Gärten Bauvorhaben realisieren möchten.

Der Bauausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 05.03.2020 mit der Sache befasst und empfiehlt, den Bebauungsplan nicht zu ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden Bebauungsplan bis auf weiteres nicht zu ändern. Eine Bebauung „in zweiter Reihe“ soll nicht möglich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 11:39 Uhr