Bauantrag; Hainerstr. 9; Neubau eines Wochenendhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 09.06.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Wochenendhauses auf dem Flst.-Nr. 1732/14 (Hainerstr. 9). Auf diesem Grundstück wurde bereits im Jahre 2017 im Wege einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Gartenhaus außerhalb der Baugrenzen errichtet. Bereits damals wurde vermutet, dass dieses Gebäude auch zu Wohnzwecken genutzt wird.

Das nun geplante Vorhaben hält sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Ortsgestaltungssatzung mit Ausnahme der Dachneigung ein. Vorliegend ist eine Dachneigung von 30° geplant, der Bebauungsplan schreibt jedoch eine Dachneigung von 20°-24° vor.

Zu befürchten ist zudem, dass das Vorhaben sich aufgrund seiner geringen Größe nicht in die nähere Umgebung einfügt, zumal aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans auch eine weitere Bebauung mit derart kleinen Wohngebäuden möglich ist.

Sofern die Gemeinde keine derartige Bebauung auf dem entsprechenden Grundstück wünscht, muss die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgelehnt werden.

Im Übrigen kann das Gebäude verfahrensfrei errichtet werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 05.06.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.07.2020 11:39 Uhr