Denkmalschutz; Hauptstr. 17; Erlaubnisantrag Fensterreparatur


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.6

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Hauptstr. 17 planen die Erneuerung bzw. die Reparatur einzelner Fenster. Da es sich bei dem Bestandsgebäude (ehem. Gasthof „Schwarzer Adler“) in Teilen um ein Baudenkmal handelt ist eine Erlaubnis nach Art. 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erforderlich. Für die Erteilung der Erlaubnis ist die untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zuständig, die Gemeinde wird analog zu Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung stehen der Erneuerung bzw. Reparatur der Fenster keine öffentlichen Belange entgegen.

Die Sache wurde vom Bau- und Umweltausschuss bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Maßnahme zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr