Flst.-Nr.: 146/2; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Heustadls


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 4. Sitzung des Gemeinderates 14.07.2020 ö 5.7

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 146/2 die Errichtung eines Heustadls, nachdem sich die Erschließung und Zufahrt zu dem Flstr.-Nr. 160, auf dem der Antragsteller zuerst die Errichtung des Heustadls plante, aufgrund der Entscheidung des Gemeinderates vom 26.05.2020 nicht möglich ist. Ohne gesicherte wegerechtliche Erschließung kann ihm seitens des Landratsamts keine baurechtliche Genehmigung des Heustadls auf dem Flst.-Nr. 160 in Aussicht gestellt werden.

Daher möchte der Antragsteller im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage geklärt wissen, wie der Gemeinderat zu der Errichtung eines Heustadls auf dem Flst.-Nr.: 146/2 steht. Bei diesem Grundstück wäre die Zufahrt gesichert und würde auch nicht durch den Kurpark erfolgen.

Der Standort ist jedoch ungünstig, da er sich direkt hinter der Kriegerkapelle und im Blick aus dem Kurpark befindet. Es besteht daher die Gefahr der optischen Beeinträchtigung. Auch in Bezug auf den würdevollen Charakter und ein würdevolles Umfeld der Kriegerkapelle wird der Standort seitens der Verwaltung kritisch gesehen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt, die Errichtung eines Heustadls auf dem vorgesehenen Standort negativ zu beurteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und die Errichtung eines Heustadls auf dem Flst.-Nr. 146/2 negativ zu beurteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr