Bauantrag; Bahnhofstr. 19, Nutzungsänderung von Bahnhof zu Wohnen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, das bestehende Bahnhofsgebäude zu Wohnungen umzunutzen. Äußerlich wird das Gebäude dahingehend verändert, dass ein kleiner Anbau und ein zusätzlicher Balkon entstehen und das bestehende Flachdach als Dachterrasse genutzt werden soll.

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.07.2020 diskutiert, ohne dass es in dieser Sitzung ein eigener Tagesordnungspunkt war. Dabei wurde die Dachgestaltung des Anbaus und die Größe des angebauten Balkons bemängelt.

Daraufhin wurde die Planung von dem Antragsteller dahingehend geändert, dass die Tiefe des Balkons reduziert und die Dach- und Fassadengestaltung des Anbaus an die des Haupthauses angeglichen wurde.

Aktuell besteht für das geplante Baugrundstück eine Veränderungssperre, sodass eine Baugenehmigung derzeit nicht erteilt werden kann. Die weiteren bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sind jedoch erfüllt. Das Vorhaben liegt im Innenbereich, wodurch sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB richtet. Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind bis auf die Vorgaben hinsichtlich der Dachneigung erfüllt. Die Dachneigung des Bestandsgebäudes beträgt 32,5°, vorgegeben ist eine Neigung zwischen 18° und 30° (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 OGS). Aus Sicht der Verwaltung ist die Ortsgestaltungssatzung jedoch bei dem vorliegenden Vorhaben nicht anzuwenden, da es sich bei dem Bahnhof um ein bestehendes Gebäude handelt, dass in seiner Form in Bad Kohlgrub einzigartig ist. Um ein Baudenkmal handelt es sich bei dem Bahnhof zwar nicht, jedoch um ein herausragendes Gebäude, dass es nur einmal im Ort gibt. Somit fällt das Gebäude unter ein „sonstiges vergleichbares Gebäude“ i.S.d. § 1 Abs. 1 OGS.

Die Gemeinde beabsichtigt, die Straßenflächen im Umgriff des Bahnhofs zu erwerben. Derzeit wird der notarielle Kaufvertrag vorbereitet. Sobald der Kauf abgewickelt und die Gemeinde Eigentümer der Flächen ist, kann die Veränderungssperre aufgehoben werden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Aufhebung der bestehenden Veränderungssperre zu erteilen. Die Ortsgestaltungssatzung soll auf das Gebäude nicht angewandt werden.

Der Bauherr will nach einem Gespräch mit Vertretern der Gemeinde und der Baugenehmigungsbehörde am 11.08.2020 an seiner ursprünglichen Planung vom 02.07.2020 festhalten. Die Baugenehmigungsbehörde erachtet die ursprüngliche Planung vom 02.07.2020 als stimmig, empfiehlt jedoch, das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Haupthauses abzusetzen, um ein gefälligeres Gesamtbild zu erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich der Aufhebung der bestehenden Veränderungssperre zu erteilen. Die Ortsgestaltungssatzung soll auf das Gebäude nicht angewandt werden. In der Planung soll das Dach des Anbaus um ca. 20 cm vom Dach des Hauptgebäudes abgesetzt und die Tiefe des Balkons auf 1,60 m reduziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Datenstand vom 10.09.2020 11:14 Uhr