Bauantrag; Raiffeisenstr.; Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinen Grundstücken Fl.-Nr. 321/2, 322/4, 323/4 und 323/5, Raiffeisenstraße, einen Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in Holzbauweise. Der Antrag sowie die Unterlagen gingen bei der Gemeinde Bad Kohlgrub am 30.04.2020 ein.
Die Vorhaben entsprechen vollständig den Festsetzungen des neu aufgestellten Bebauungsplans „Raiffeisenstraße“ sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung. Die Erschließung ist nach Abschluss der aktuell laufenden Erschließungsmaßnahmen, die durch den Bauherrn erfolgen, gesichert.

Die Realisierung des Vorhabens ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich (Art. 58 BayBO).

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich am 09.07.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, den Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Vorhaben sollen im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.


Gemeinderatsmitglied Wojciak ist der Schwager des Geschäftsführers des Bauherrn bzw. des Planfertigers. Eine persönliche Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO ist nach Einschätzung der Verwaltung nicht gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Vorhaben sollen im Genehmigungsfreistellungsverfahren realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 11:14 Uhr