Antrag auf isolierte Befreiung; Windheuserstr. 14; Errichtung einer Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö 3.3

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Flst.-Nr.: 1499/2 und 1509/19 die Errichtung einer Garage an der Grenze zum Nachbargrundstück mit einer Grundfläche von 48 m². Die Garage kann somit  gem. Art 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei errichtet werden.

Da die geplante Garage jedoch außerhalb der dafür im für das Grundstück geltenden Bebauungsplan „Badstraße“ in der Fassung der 2. Änderung vom 17.08.2012 festgesetzten Fläche für die Errichtung von Garagen liegt, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

In einem früheren Verfahren wurde bereits aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats vom 12.09.2017 eine isolierte Befreiung zur Errichtung einer Garage erteilt. Die nun vorgelegte Planung sieht lediglich eine Vergrößerung der Garage, die bisher noch nicht errichtet wurde, um weitere zwei Meter vor, um ausreichend Stellfläche zu haben.

Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 06.08.2020 behandelt. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.09.2020 11:14 Uhr