Rathausserviceportal; Maßnahmenbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 11.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 11.08.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) vom 14.08.2017 in Verbindung mit dem Bayerischen E-Goverment-Gesetz (BayEGovG) verpflichtet Kommunen, Ihren Bürgerservice auf elektronischem Wege auszubauen. Mit der Förderinitiative „Digitales Rathaus“ des Freistaates Bayern vom Juli 2019 hat dieser seinen Willen bekräftigt, Kommunen auf dem Weg zur geforderten Digitalisierung der Rathäuser zu unterstützen.
Die Verwaltung empfiehlt auch für seine Bürgerinnen und Bürger Online-Dienstleistungen anzubieten. Basis für den Online-Service sind die aufgelisteten Formulare auf www.freistaat.bayern.Für Bad Kohlgrub wären von Beantragungen einer Meldebescheinigung über Beantragung einer Geburtsurkunde oder die Meldung des Wasserzählerstandes bis zur An- und Abmeldung der Hundesteuer möglich. Hierfür ist ein Programm als Schnittstelle zu empfehlen, um die Daten Medienbruchfrei direkt im Fachverfahren der Behörde übermitteln zu können. Die Nutzung ist dann sowohl über die gemeindliche Internetseite als auch über die Basisseite www.freistaat.bayern. Ergänzt soll das System mit einer Online-Bezahlmöglichkeit werden. Die Gesamtkosten betragen ca. 12.000 Euro und werden mit 90 % bezuschusst, so dass ein Eigenanteil auf die Gemeinde in Höhe von 1.200 Euro entfällt.
Die Verwaltung möchte hierfür den Zuschussantrag beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung stellen und ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung einholen. Die Inbetriebnahme wäre nach derzeitigem Sachstand im 1. Halbjahr 2021. Unterlagen sind auch unter www.digitales-rathaus.bayern zu finden.

Als Beispiel kann hier die Gemeinde Oberammergau mit den seinen Onlineangeboten genannt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub beschließt, seinen Bürgerinnen und Bürgern künftig Dienstleistungen auch webbasiert zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, einen Zuwendungsantrag nach der Förderrichtlinie – digitales Rathaus – FöRdR zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2020 11:14 Uhr