Bauantrag; Vorderkehr 147; Abbruch der bestehenden Tenne, Ersatzbau mit zwei Wohnungen und Dachsanierung des erhaltenswerten Wohnbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 3.4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant auf seinem Anwesen Flst.-Nr. 2330, Vorderkehr 147 den Abbruch der bestehenden Tenne und einen Ersatzbau mit zwei Wohnungen sowie Dachsanierung des erhaltenswerten Wohnbereichs. Bei dem Bestandsobjekt handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Bauernhaus aus dem 16. Jhd..

Das Vorhaben befindet sich im Ortsteil Vorderkehr im unbeplanten Außenbereich, womit sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB bemisst. Von einer Zulässigkeit des Vorhabens kann jedoch aus Sicht der Verwaltung ausgegangen werden (vgl. § 35 Abs. 2, 4 BauGB).

Das Gebäude wird durch die geplanten Baumaßnahmen in seiner äußeren Erscheinung nicht wesentlich verändert. Zudem ist eine Erhaltung der historischen Bausubstanz, wie sie vorliegend geplant ist, wünschenswert.

Der Antragsteller erklärte in einem persönlichen Gespräch, dass das Vorhaben in seiner vorgelegten Form bereits mit dem Landratsamt sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wurde und von diesen als genehmigungsfähig eingestuft wurde.

Von einer gesicherten Erschließung des Vorhabens kann ausgegangen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen, auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes, zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat der Antragsteller ein Entwässerungskonzept vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr