Bauantrag; Hainerstr. 9; Errichtung eines Wochenendhauses; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 3.5

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant die Errichtung eines Wochenendhauses auf dem Flst.-Nr. 1732/14 (Hainerstr. 9). Auf diesem Grundstück wurde bereits im Jahre 2017 im Wege einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Gartenhaus außerhalb der Baugrenzen errichtet. Bereits damals wurde vermutet, dass dieses Gebäude auch zu Wohnzwecken genutzt wird.

Das nun geplante Vorhaben hält sämtliche Vorgaben des Bebauungsplans sowie der Ortsgestaltungssatzung mit Ausnahme der Dachneigung und der Abstandsflächen ein. Vorliegend ist eine Dachneigung von 30° geplant, der Bebauungsplan schreibt jedoch eine Dachneigung von 20°-24° vor. Zudem soll das Gebäude mit dem nach Art. 6 BayBO geltenden Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt hier jedoch einen Mindestabstand von 6 m fest.

Zu befürchten ist zudem, dass das Vorhaben sich aufgrund seiner geringen Größe nicht in die nähere Umgebung einfügt, zumal aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans auch eine weitere Bebauung mit derart kleinen Wohngebäuden möglich ist.

Sofern die Gemeinde keine derartige Bebauung auf dem entsprechenden Grundstück wünscht, muss die Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgelehnt werden.


Im Übrigen ist für die Errichtung des Gebäudes ein förmliches Baugenehmigungsverfahren notwendig, wozu das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich ist.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 05.06.2020 mit der Sache befasst. Er empfiehlt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung zu genehmigen. Am 09.06.2020 wurde das Vorhaben erstmals im Gemeinderat behandelt. Dabei wurde beschlossen, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen.

Ein nun vorliegendes Schreiben des Landratsamts verweist auf die Genehmigungspflicht des Vorhabens und auf die Erforderlichkeit einer Befreiung hinsichtlich des Grenzabstands. Die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens obliegt dem Landratsamt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben hinsichtlich des erforderlichen Grenzabstands eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Dachneigung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr