Bauvoranfrage; Errichtung einer Werbeanlage auf dem Flst. 515


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 08.09.2020 ö 3.7

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte an prominenter Stelle am westlichen Ortseingang von Bad Kohlgrub an der Saulgruber Straße eine ca. 1 m hohe und 1,5 m breite Werbetafel für das Hotel Johannesbad aufstellen.

Hierzu ist einerseits die Genehmigung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin erforderlich, wobei aus Sicht der Verwaltung ggf. auch ein Nutzungsentgelt vereinbart werden sollte, sowie eine Baugenehmigung, da die Werbeanlage vom öffentlichen Straßenraum aus einsehbar ist (vgl. Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. c) BayBO).

In dem entsprechenden Areal wurde bereits eine Kuh als Werbemotiv aufgestellt sowie diverse andere Werbeanlagen errichtet.

Die meisten anderen größeren Beherbergungsbetriebe haben an verschiedenen Stellen im Ortsgebiet Werbetafeln aufgestellt, jedoch auf Privatgrund.

Der Gemeinderat muss vorliegend entscheiden, ob er weitere Werbetafeln am Ortseingang wünscht und ob dies für das Ortsbild weiter verträglich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Antragsteller bzw. der von ihm vertretenen juristischen Person die Benutzung der gemeindeeigenen Flächen zur Errichtung einer Werbeanlage vorbehaltlich einer bauaufsichtlichen Genehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung beauftragt. Dabei ist ein angemessenes Nutzungsentgelt festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 15

Datenstand vom 17.09.2020 11:09 Uhr