Lamplstr. 23 a; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö vorberatend 3.2

Sachverhalt

Die Eigentümer des neu vermessenen Flst.-Nr. 450/32 beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Massivhaus-Blockbau mit Garage und Carport.

Das Vorhaben erfüllt sämtliche Voraussetzungen des geltenden Bebauungsplans „Hochgasse“ sowie der Ortsgestaltungssatzung. Es kann somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden (vgl. Art. 58 Abs. 2 f. BayBO). Die Pläne sind bei der Gemeinde am 05.10.2020 eingegangen. Mit dem Bau darf somit am 05.11.2020 begonnen werden, wenn die Gemeinde nicht vorher erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Der Bau- und Umweltausschuss hat das Vorhaben am 09.10.2020 behandelt. Er empfiehlt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Bei dem Amtstag des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen wurde das Vorhaben ebenfalls erörtert. Aufgrund der besonderen topographischen Lage und der sich daraus ergebenden Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Vollgeschosse und die Kniestockhöhe, erachtet das Landratsamt die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens vorliegend als vertretbar.

Beschluss

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2020 10:13 Uhr