Feststellung der Jahresrechnung 2019 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung für 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-haushalt
Vermögens-
haushalt
Gesamt-
haushalt
Einnahmen



Solleinnahmen (=Anordnungssoll)
7.235.908,60
3.373.471,33
10.609.379,93
./. Abgang alter Kasseneinnahmenreste
16.054,32
0,00
16.054,32
Summe bereinigte Solleinnahmen
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61




Ausgaben



Sollausgaben (=Anordnungssoll)
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Sollausgaben
7.219.854,28
3.373.471,33
10.593.325,61
Fehlbetrag/Überschuss
0,00
0,00
0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt        1.183.139,76 €
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage           0,00 €
Zuführung an die Allgemeine Rücklage        180.075,93 €

Stand der Schulden und Rücklagen


Stand zu Beginn des Haushaltsjahres
Zugang

Abgang

Stand am Ende des Haushaltsjahres
Schulden
2.014.977,42
662.000,00
194.593,53
2.482.383,89
Rücklagen
170.582,28
180.075,93
0,00
350.663,10

Beschluss

Die vorstehende Jahresrechnung 2019 wird anerkannt.
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr