Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 11. Sitzung des Gemeinderates | 10.11.2020 | ö | beschließend | 5.3 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2019 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr