Erteilung der Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 5.3

Sachverhalt

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Jahr 2019 kann die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zur Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr