Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen; Zuschussantrag Sozialstation


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 10.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.10.2020 stellt das Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen folgenden Zuschussantrag für den Betrieb der Sozialstation im Landkreis.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates,

das Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen versorgt mit seiner Sozialstation im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mehr als 450 Patienten täglich. Als einziger ambulanter Pflegedienst im Landkreis betreuen wir flächendecken, pflegebedürftige jüngere und ältere Menschen und insbesondere Menschen, die sich in einer sozialen Notlage befinden.

Diese Zuschüsse benötigen wir um diese Flächen aufrecht zu erhalten und für jeden Bürger da zu sein.

Um auch in Ihrer Gemeinde diese Versorgung weiterhin gewährleisten zu können bitten wir Sie, uns für das Jahr 2021 einen Zuschuss zum Betrieb unserer Sozialstation zu gewähren.

Im Namen derer, die dieser Hilfe bedürfen und in der Erwartung einer positiven Entscheidung ein herzliches
„Vergelt`s Gott“!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Paulo Fonseca
Stellv. GV / Buchhaltung

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Caritas Sozialstation ist eine wichtige Einrichtung für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Die Leistungen gehen über den eines normalen Pflegedienstes hinaus.
Jedoch ist auch die finanzielle Lage der Gemeinde selbst als sehr angespannt zu bezeichnen. Die anstehenden und laufenden Projekte, die Ortsentwicklung, der Bau des Wasserhochbehälters, Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, etc. bringen die Kommune an Ihre Leistungsgrenze. Die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses kann daher derzeit nicht empfohlen werden.

Beschluss

Der Zuschussantrag des Caritas-Zentrum Garmisch-Partenkirchen für die Sozialstation des Landkreises wird zur Kenntnis genommen. Ein freiwilliger Betriebskostenzuschuss kann jedoch derzeit, mit Verweis auf die finanzielle Lage der Gemeinde Bad Kohlgrub in Zusammenhang mit den zu bewältigenden Aufgaben, nicht gewährt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:44 Uhr