Erlass einer Außenbereichssatzung für den Ortsteil Steigrain


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Anwesens Steigrain 123 hat bei der Gemeinde Bad Kohlgrub die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain beantragt.

Bei dem Ortsteil Steigrain handelt es sich um eine Außenbereichslage. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich damit nach § 35 BauGB, was die Planungsmöglichkeiten der dortigen Eigentümer erheblich einschränkt. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Nutzung in dem Ortsteil immer mehr von einer landwirtschaftlichen Nutzung zu Wohnnutzung gewandelt. Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. In der Satzung können nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit getroffen werden (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB).

Vorliegend erhofft sich der Antragsteller durch die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain bessere Genehmigungsaussichten für ein Bauvorhaben (Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten), für das bereits im Jahr 2013 ein Antrag auf Vorbescheid gestellt wurde. Über diesen Antrag ist bisher jedoch seitens des Landratsamts nicht entschieden worden. Zu dem Vorbescheidsantrag hat der Gemeinderat am 14.05.2013 sein Einvernehmen erteilt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits am 09.10.2020 mit der Materie befasst. Er sieht die Aufstellung einer Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain sehr kritisch, da dies zu Problemen mit den anderen Weilern führen könnte. Es ist zu befürchten, dass es zu Nachahmereffekten führen wird. Insbesondere wird befürchtet, dass sich dadurch der Charakter der Weiler zum Nachteil des Ortsbildes verändern wird. Auch könnte hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man bei vergleichbaren Vorhaben in der jüngeren Vergangenheit stets darauf verwiesen hat, die bestehenden rechtlichen und planerischen Möglichkeiten auszuschöpfen, wird von der Aufstellung einer entsprechenden Satzung abgeraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bis auf weiteres keine Außenbereichssatzung für den Weiler Steigrain aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:52 Uhr