Lampl; Widmung der Tenne als Trausaal


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 4

Sachverhalt

In den Gemeinden können Trauungsorte/Trauungssäle für die standesamtliche Trauung eingerichtet werden. Dabei sind die entsprechenden Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren maßgebend für die Auswahl und Gestaltung der Trauungsorte. Demnach muss der Ort für eine Trauung geeignet sein, d.h. eine würdenvollen Rahmen für die Eheschließungen bieten und dem Standesbeamten/der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglichen. Bei Stätten im Außenbereich muss zudem bei schlechter Witterung eine Ausweichmöglichkeit direkt vor Ort vorhanden sein.

In der Gemeinde Bad Kohlgrub sind der eingefriedete Platz um das Heldenkreuz unmittelbar oberhalb der Bergstation der Hörnle Schwebebahn („Zeitberg“), die Bauernstube im 1. Stock des Jager-Anwesens, sowie der Vortragssaal im Haus des Gastes zum Trauungsort bestimmt. Dabei ist der Zeitberg jedoch nur in den Sommermonaten für Trauungen geeignet. Die Bauernstube bietet nur maximal ca. 10 Personen Platz. Der Vortragssaal ist zwar auch für größerer Hochzeitsgesellschaften geeignet und barrierefrei erreichbar, jedoch im Hinblick auf seine Gestaltung und sein Ambiente dem feierlichen Rahmen einer Eheschließung kaum angemessen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Tenne im Lampl-Anwesen als zusätzlichen Trausaal zu widmen. Hier könnten auch Trauungen mit größeren Hochzeitsgesellschaften, ggf. auch unter Einhaltung erforderlicher Abstandsregelungen, in einem attraktiven und würdevollen Rahmen abgehalten werden.

Die untere Aufsichtsbehörde, das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, steht den neuen Trauungsmöglichkeiten positiv gegenüber. Insbesondere vor dem Hintergrund der konstant hohen Nachfrage an standesamtlichen Trauungen (dieses Jahr fanden nahezu jede Woche, in der es möglich war, Trauungen statt) und im Hinblick auf einzuhaltende Abstandsregeln macht dieses Vorhaben Sinn.

Die Regierung von Oberbayern ist vor dem Hintergrund der Städtebauförderung auch mit einer Widmung einverstanden, sofern diese Nutzung des Saals nur eine untergeordnete Rolle einnimmt. Da die Trauungen jedoch fast ausschließlich unter der Woche vormittags (einmal monatlich auch Samstag vormittags) stattfinden, ist eine Kollision mit Veranstaltungen von Vereinen sehr unwahrscheinlich. Falls der Raum zu einem bestimmten Termin bereits von Vereinen belegt wäre, stünden dem Standesamt auch weiterhin noch zwei andere Trausäle zur Verfügung.

Als Gebühr, die gem. Ziff. 2.II.8/ 1.2.2 der Anlage zum Kostenverzeichnis (KVz) zwischen 20,00 Euro und 250,00 Euro Euro betragen kann, wird ein Betrag von 100,00 Euro vorgeschlagen. Dies wird durch den erhöhten Verwaltungsaufwand (Belegungsplanung, Vorbereitung des Trausaals, etc.) begründet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Tenne im Lampl-Anwesen zum Trauraum zu widmen. Als Gebühr werden nach Ziff. 2.II.8/ 1.2.2 der Anlage zum Kostenverzeichnis (KVz) 150,00 Euro festgelegt. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.12.2020 14:52 Uhr