Bauantrag; Kehrerstr. 2, Genehmigung einer bestehenden geschlossenen Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
2021-04. Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller hat auf seinem Grundstück Flst.-Nr. 472, Kehrerstr. 2 die Errichtung einer geschlossenen Terrassenüberdachung an einem Wohnhaus verwirklicht. Das Vorhaben ist zwar als Terrassenüberdachung bezeichnet, erweckt jedoch den Eindruck eines Wintergartens. Das bereits realisierte Vorhaben wurde im Rahmen einer Baukontrolle beanstandet. Die Genehmigung soll nun nachträglich eingeholt werden.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bemisst sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung sind nach Einschätzung der Verwaltung erfüllt.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache am 04.02.2021 behandelt und empfiehlt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2021 10:04 Uhr