Gewerbegebiet an der B 23; Antrag auf Machbarkeitsuntersuchung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2021-06. Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2021-06. Sitzung des Gemeinderates 09.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Seitens der Eigentümer des Flst. 1686, das verkehrsgünstig an der B 23 gelegen ist, wurde an die Gemeinde herangetreten, ob auf dieser Fläche ein Gewerbe- bzw. Mischgebiet entwickelt werden könnte. Die Gesamtfläche könnte bis zu ca. 6 ha betragen.

Grundsätzlich erscheint das Gebiet durch die Lage an der B 23 zwar verkehrstechnisch attraktiv, jedoch bestehen massive landesplanerische Bedenken seitens der Regierung von Oberbayern, die bereits bei dem Gewerbegebiet „Gotthelfweg“ kritisch hinsichtlich des Anbindungsgebots war. Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits mündlich mitgeteilt, dass sie der Entwicklung eines Gewerbegebiets auf der entsprechenden Fläche nicht zustimmen wird.

Im Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Grünland dargestellt.

Die Antragsteller bitten um Überprüfung der Machbarkeit eines Gewerbe- bzw. Mischgebiets auf dem entsprechenden Grundstück.

Die Regierung von Oberbayern hat mündlich und schriftlich deutlich gemacht, eine Befreiung vom Anbindungsgebot nur für die Ansiedlung von ortsansässigen Betrieben zu gewähren. Im Schreiben vom 24.07.2020 wurden folgende Probleme für ein mögliches Gewerbegebiet auf Flst. 1686 dargelegt:
  • Raumstrukturell ungünstige verkehrliche Zuordnung zum Hauptsiedlungsbereich der Gemeinde und erwartbare Probleme in der Versorgung
  • Hohe Kosten für eine infrastrukturelle Erschließung
  • Erschließung eines bisher unberührten Landschaftsbereiches
  • Liegt in einem überwiegend landschaftlichen Vorbehaltsgebietes der Region Oberland
  • Erstreckt sich in Teilflächen in die geschützten Biotopflächen „beweidete Feuchtflächen am Hangfuß des Sonnenecks“
  • Immissionsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit für das angrenzende Aura-Hotel bzw. für blinde und sehbehinderte Gäste
  • Aufgrund der Lage muss dem interkommunalen Abstimmungsgebot Rechnung getragen werden
  • Im Zuge der Flächensparoffensive des Bayer. Staatsministeriums ist der Bedarf für neue Siedlungsflächen dezidiert zu begründen
  • Fazit: die Regierung von Oberbayern hat erhebliche landesplanerische Bedenken

In der Sitzung vom 16.09.2020 wurde die Sache bereits im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hatte sich dabei dafür ausgesprochen, das mögliche Baugebiet zunächst bei einem Ortstermin vom Bau- und Umweltausschuss in Augenschein nehmen zu lassen.

Dieser Augenscheintermin hat bei der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.10.2020 stattgefunden.

In seiner Sitzung am 13.10.2020 hat der Gemeinderat das Thema zunächst vertagt, da noch eine Stellungnahme der Gemeinde Saulgrub zu einem möglichen interkommunalen Gewerbegebiet an dem beantragten Standort eingeholt werden sollte. Diese Stellungnahme liegt jetzt vor. Die Gemeinde Saulgrub spricht sich darin gegen ein interkommunales Gewerbegebiet an dem vorgeschlagenen Standort aus. Dies wird mit der besonderen Schutzwürdigkeit des in unmittelbarer Nähe des Gewerbegebiets gelegenen Aura-Hotels begründet, das ein Hotel speziell für Blinde und Sehbehinderte ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bis zum Abschluss der Vergabe der Gewerbeflächen am Gotthelfweg keine weiteren Planungen für ein mögliches Gewerbegebiet auf dem Flst. 1686 an der B23 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2021 12:26 Uhr